Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Einheitspreise verstehen sich als Netto-Festpreise über die Laufzeit dieses unverbindlichen Angebots unter Zugrundelegung einer hintereinander folgenden Ausführungsmöglichkeit unserer Leistungen. Die im vorliegenden Angebot angegebenen Leistungen umfassen alle Arbeiten, die nach Ihren Angaben sowie in erkennbaren Umfang voraussichtlich erforderlich sind. Die Notwendigkeit weiterer Leistungen kann jedoch trotz sorgfältiger Prüfung nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Angebotsgültigkeit:

Wir halten uns vier Wochen an das vorliegende Angebot gebunden. Sollte eine Ausführung nach dem Verstreichen der Frist erfolgen, behalten wir uns eine Preisanpassung an die aktuellen Marktgegebenheiten vor. Sollte im Bauverlauf eine Preiserhöhung seitens unserer Vorlieferanten erfolgen, werden unsere Einheitspreise nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber angepasst. Eine Materialgleitklausel gilt als vereinbart.

Bauseitige Leistungen und nicht im Lieferumfang enthalten sind:

  • Sicherheitstechnik auf der Baustelle
  • Stellung von Hilfskräften, kurzfristig bei Bedarf
  • Bühnen für Elektroinstallation
  • Arbeiten an der Außenfassade sowie Trockenbau
  • Arbeiten an Dachflächen sowie Dachdurchführungen
  • Brandschutztechnische Maßnahmen
  • Maurer-, Maler-, Putz- und Stemmarbeiten
  • Kernbohrungen und Betonschnitte einschließlich Nebenleistungen
  • Fahrbare Arbeitsbühnen inkl. Bedienpersonal bei Bedarf
  • Kranstellung, Transport- und Hebezeuge inkl. Bedienpersonal
  • Stellung von Baustrom und Bauwasser am Ausführungsort, Entfernung max. 30m
  • Alle nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen

Gerüste und Leitern:

Ab einer Montagehöhe von 3 Metern sind diese bauseitig zu stellen.
Lieferzeit: Nach Vereinbarung.
Termine haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt worden sind.

Vertragsschluss:

Ein Werkvertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie eine schriftliche Bestellung abgegeben und wir Ihnen die Annahme Ihrer Bestellung schriftlich bestätigt haben. Soweit es nicht anders vereinbart wurde, gelten die einschlägigen Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der neuesten Fassung. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsnehmers.

Abrechnung:

Erfolgt nach Aufmaß zu den jeweiligen zu den Positionen ausgewiesenen Einzelpreisen. Mehr- und Zusatzleistungen werden entsprechend beziffert sowie nach Aufwand berechnet. Verzögerungen und Wartezeiten die wir nicht zu vertreten haben, werden nach Aufwand berechnet.

Überstundenzuschläge:

Überstundenzuschläge werden nach tatsächlichem Aufwand entsprechend unserem Haustarif berechnet.

Folgende Zuschläge werden angesetzt:
25% des Arbeitsentgelts für Mehrleistung von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
40% des Arbeitsentgelts für Mehrleistung von 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
60% des Arbeitsentgelts für Mehrleistung von 22:00 Uhr bis 04:00 Uhr sowie für Samstagstätigkeit
100% des Arbeitsentgelts für Mehrleistung an Sonn- und Feiertagen

Teil- und Abschlagsrechnungen:

Es werden dem Baufortschritt entsprechend Teil- / Abschlagsrechnungen gestellt. Diese sind sofort fällig und innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zahlbar.

Zahlungsplan:

Bei einer Auftragssumme über 2500 € wird ein Zahlungsplan vereinbart.

Standard Zahlungsplan:
50 % der Auftragssumme bei Auftragsvergabe
30 % der Auftragssumme vor/ mit Liefer-/ Leistungsbeginn eingehend auf unserem Konto
15 % der Auftragssumme bei Fertigstellung gemäß Vorlagen des Leistungsnachweis
5 % der Auftragssumme bei Inbetriebnahme bzw. Schlussrechnungsstellung

Zahlung:

Sofort, maximal innerhalb von 7 Tagen eingehend, gebucht auf unserem Konto. Zahlungen zu Lieferungen / Leistungen müssen entsprechend der Rechnungsstellung vor Liefer- / Leistungsbeginn auf unserem Konto eingehend gebucht sein. Wenn schriftlich durch uns andere Zahlungsziele vereinbart worden sind, haben diese Vorrang. Nicht vereinbarte Einbehalte sowie Abzüge sind unzulässig.

Zahlungsverzug:

Ein Zahlungsverzug tritt mit der Überschreitung des Fälligkeitstermins ohne Mahnung ein. Sollten unsere Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden, behalten wir uns die Einstellung unsere Leistung bei Anforderung eine Handwerkerbürgschaft sowie ggf. eine Kündigung des Vertrags vor. Kosten für ein Mahn- oder Inkassoverfahren sind vom Schuldner zu vertreten und zu bezahlen. Bei einem Zahlungsverzug wird ein Zinssatz in Höhe von 4% über der im § 288 BGB gesetzlich festgelegten Höhe berechnet.

Eigentumsvorbehalt:

Die von dem Auftragnehmer erbrachte Lieferung und Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers. Werden die Lieferungen und Leistungen mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder werden die Lieferungen und Leistungen mit dem Grundstück des Auftragsnehmers bzw. mit einem Grundstück der Gestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteils des Grundstück werden, so bleibt die vom Auftragnehmer erbrachte Lieferung und Leistung ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Fristsetzung berechtigt die Lieferung und Leistungen zurückzunehmen. Eine Nutzung der berechneten Lieferung und Leistung ist bei Zahlungsverzug nicht gestattet.

Gewährleistung:

24 Monate auf Elektro-Mechanische-Bauteile
24 Monate auf sonstige Bauteile
Unsere Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die von uns ausgeführte Leistung. Unsere Gewährleistung wird begrenzt durch die entsprechende Gewährung der Gewährleistung unserer Vorlieferanten. Folgeschäden sind von der Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Stand: Mai 2021

Anschrift

Elektro-Holte
An der Allee 2
86579 Waidhofen

Kommunikation

Tel: +49 (8443) 91 91 25
Fax: +49 (8443) 91 78 51
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